Ausbildung zur befähigten Person für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Nach DGUV-Grundsatz 312-906
Fachgerechte Prüfung von PSAgA – rechtssicher und praxisnah
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Leben.
Umso wichtiger ist es, dass diese Ausrüstung regelmäßig geprüft wird. Der DGUV-Grundsatz 312-906 beschreibt
die Anforderungen an die Ausbildung von Sachkundigen zur Prüfung von PSAgA.
Gemäß den Vorgaben der DGUV sowie der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Prüfungen nur von fachkundigen,
entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Schutzausrüstung in
einem sicheren Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen.
Diese Ausbildung vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen, um PSAgA sachgerecht zu beurteilen, Mängel zu erkennen und Prüfungen rechtssicher zu dokumentieren.

Ziel der Ausbildung:
Ziel ist es, Ihre Mitarbeitenden in die Lage zu versetzen, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eigenverantwortlich, fachkundig und rechtskonform zu prüfen.
So erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit Ihrer Beschäftigten, sondern minimieren gleichzeitig Haftungsrisiken und erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.
Zielgruppe:
Diese Ausbildung richtet sich an:
- Mitarbeitende, die künftig PSAgA-Prüfungen durchführen sollen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Verantwortliche für PSA-Verwaltung
- Führungskräfte mit Organisations- und Prüfverantwortung
- Anwender mit erweiterten Fachkenntnissen
Teilnahmevoraussetzung:
Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist ein absolvierter Anwenderkurs nach DGUV-Regel 112-198.
Warum?
Wer PSAgA prüfen soll, muss das Material aus der praktischen Anwendung kennen.
Nur wer weiß, wie Auffanggurte, Verbindungsmittel oder Höhensicherungsgeräte im Einsatz funktionieren, kann deren Zustand fachgerecht bewerten.

Inhalte der Ausbildung:
Die Schulung orientiert sich konsequent an den Vorgaben des DGUV-Grundsatzes 312-906 und verbindet Theorie mit intensiver Praxis.
Rechtliche Grundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV-Regel 112-198 / 112-199
- DGUV-Grundsatz 312-906
- Verantwortung und Haftung der befähigten Person
Fachliche Schwerpunkte:
- Aufbau und Funktion verschiedener PSAgA-Komponenten
- Materialkunde (Textil, Metall, Verbindungselemente)
- Ablegereife und Verschleißmerkmale
- Herstellerangaben und Prüffristen
- Dokumentation und rechtssichere Prüfprotokolle
- Organisation von Prüfabläufen im Unternehmen
Praxisorientierte Ausbildung:
Die Ausbildung legt großen Wert auf praktische Übungen und anschauliches Lernen.
- Umfangreiches Originalmaterial unterschiedlicher Hersteller
- Schadensbilder aus der Praxis
- Bild- und Videobeispiele
- Eigenständige Beurteilung von Ausrüstungsgegenständen
- Praktische Abschlussprüfung
Ergänzend erfolgt eine theoretische Lernerfolgskontrolle.
Damit wird sichergestellt, dass die Teilnehmer das vermittelte Wissen nachhaltig verstehen und anwenden können.
Ihr Trainer:
Ich bin der Simon, Trainer für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und Ausbilder für
befähigte Personen im Bereich PSAgA sowie im Bereich Anschlagmittel und Hebetechnik.

Mein Anspruch ist eine praxisnahe, verständliche und rechtssichere Wissensvermittlung – mit einem klaren Fokus auf Sicherheit und Umsetzbarkeit im betrieblichen Alltag.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.klettermeister.info