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Sachkunde Anschlagmittel nach DGUV-Regel 109-017

Ausbildung zur befähigten Person für Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel am Kran

Nach TRBS 1201 / TRBS 1203 und DGUV Regel 109-017

Ziel der Ausbildung:

Ziel ist es, Ihre Mitarbeitenden in die Lage zu versetzen, Prüfungen eigenverantwortlich,
fachkundig und rechtskonform durchzuführen.
Damit schaffen Sie Sicherheit – für Ihre Beschäftigten, Ihre Prozesse und Ihr Unternehmen.

Zielgruppe:

Diese Ausbildung richtet sich an:

  • Mitarbeitende aus Instandhaltung und Technik
  • Personen, die künftig Prüfungen durchführen sollen
  • Verantwortliche und Führungskräfte mit Prüfverantwortung
  • Fachkräfte, die ihren Wissensstand im Bereich Hebezeuge und Anschlagmittel erweitern möchten

Das Spektrum ist bewusst breit gefasst, da die Verantwortung für sichere Arbeitsmittel mehrere Hierarchieebenen betrifft.

Rechtssichere Qualifikation für die Prüfung von Anschlagmitteln und Hebezeugen

Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel am Kran unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben.
Gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitsmittel mindestens einmal jährlich
durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. Darüber hinaus verpflichten § 4 und § 5 BetrSichV den Arbeitgeber, dafür zu sorgen,
dass sich Arbeitsmittel jederzeit in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Die Durchführung dieser Prüfungen richtet sich nach der TRBS 1201, während die Anforderungen an
die befähigte Person in der TRBS 1203 definiert sind.
Ergänzend bildet die DGUV Regel 109-017 die Grundlage für den sicheren Umgang mit Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb.

Diese zweitägige Ausbildung vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen,
um Prüfungen an Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln fachgerecht, rechtssicher und praxisnah durchführen zu können.

Inhalte der Ausbildung:

Die Schulung verbindet fundiertes Fachwissen mit hohem Praxisanteil. Sie orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen und den aktuellen technischen Regeln.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung (§§ 4, 5, 14)
  • TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln
  • TRBS 1203 – Anforderungen an befähigte Personen
  • DGUV Regel 109-017
  • Auszüge aus DGUV Information 209-013

Labor bei Tecklenborg

„Reichhaltiges Anschauungsmaterial wurde hier hergestellt: bei der Firma Tecklenborg Kegel in Bremerhaven.
Schlingen, Schäkel, Ketten, Rundschlingen und Hebebänder – einiges hatte ausgedient und heute als
Anschauungsmaterial.“

Fachliche Schwerpunkte:

  • Arten und Einsatzbereiche von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln
  • Erkennen von Verschleiß, Beschädigungen und Ablegereife
  • Dokumentation und rechtssichere Prüfprotokolle
  • Verantwortung und Haftung der befähigten Person
  • Organisation von Prüfprozessen im Unternehmen

Praxisorientierte Wissensvermittlung:

Die Ausbildung dauert zwei Tage und kombiniert Theorie und Praxis in ausgewogener Form.

  • Umfangreiches Anschauungsmaterial
  • Zahlreiche Praxisbeispiele mit Bild- und Videomaterial
  • Gemeinsame Bewertung realer Prüfmerkmale
  • Praktische Abschlussprüfung direkt an Arbeitsmitteln

Am Ende des Seminars erfolgt eine theoretische Prüfung mit 20 Fragen. Sie stellt sicher, dass die Teilnehmer nicht nur anwesend waren, sondern das vermittelte Wissen nachhaltig verinnerlicht haben.

Ihr Trainer

Ich bin der Simon, Trainer für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
sowie Ausbilder für befähigte Personen im Bereich PSA und Hebetechnik.

Aufsichtsführender Höhenarbeiter
Mein Schwerpunkt liegt auf praxisnaher, verständlicher und rechtssicherer Wissensvermittlung.

Weitere Informationen zu mir finden Sie unter:

www.klettermeister.info

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