Online unterwiesen – und doch sicher gearbeitet?
Immer mehr Anbieter setzen auf Onlineformate bei der jährlichen Unterweisung. Teils als Ergänzung und
der Oberhammer: Ein Anbieter vermittelt sogar die Rettung (DGUV-Regel 112-199) als Onlineformat – Herzlichen Glückwunsch!
Das soll jetzt die Zukunft sein? Das sichere Arbeiten von dem so viele reden?
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zwischen Klick und Kernkompetenz
Der Januar ist traditionell der Monat der guten Vorsätze:
- Mehr Bewegung,
- weniger Zucker,
- besser organisiert ins neue Jahr.
Im Arbeitsschutz sieht der Vorsatz oft nüchterner aus: „Unterweisung erledigen. Ende der Geschichte.“
Schließlich verpflichtet die DGUV Vorschrift 1, § 4, Arbeitgeber dazu, ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Pflicht erfüllt, Haken dran. Oder darfs ein bisschen mehr sein?
„Bisschen Theorie, einmal Retten und um halb zwölf schon fertig?
Oder geht da doch mehr? Steckt hinter dem Arbeiten in der Höhe doch mehr?
Und darf der Trainer doch etwas mehr abbilden, als vorgefertigte Standardprogramme abspulen…??“
Pflichterfüllung vs. da geht noch mehr!
Gerade beim Thema persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (kurz: PSAgA), also beim sicheren Arbeiten in der Höhe oder Tiefe, wird es spannend. Immer mehr Anbieter setzen hier auf Online-Unterweisungen. Zwei bis drei Stunden Theorie per Videokurs, danach ein Quiz oder doch lieber ein Quickie – ähhh… Tschuldigung Quizzie – zwischendurch. Kein Anfahrtsweg, keine Hotelkosten, keine Ausfallzeiten. Effizient, modern, zeitgemäß. Auf dem Papier zumindest.
Die Anbieter versprechen viel. Interaktive Inhalte, abteilungsbezogene Fragen, Tests, die angeblich nicht manipulierbar sind. Alles sauber dokumentiert, revisionssicher abgelegt. Für den Arbeitgeber klingt das nach einer Lösung, die gleich mehrere Probleme auf einmal beseitigt. Für den ambitionierten Trainer mit etwas Anspruch hingegen stellt sich eine andere Frage: Wo bleibt der Mensch?
Schlüsselfaktor Kommunikation – Zuhören ist eine der meist unterschätzten Fähigkeiten!
Arbeitsschutz lebt vom Austausch. Von Rückfragen, von Praxisbeispielen, von dem Moment, in dem jemand sagt: „Bei uns läuft das aber anders.“ Genau dort beginnt eigentlich gute Unterweisung. Onlineformate lassen das kaum zu. Sie sind standardisiert, glatt und für alle gleich. Individuelle Gefährdungen? Betriebliche Besonderheiten? Unterschiedliche Erfahrungsstände? Schwer abzubilden.
Und seien wir ehrlich: Ein Online-Test prüft vor allem eines – die Fähigkeit, die richtigen Kästchen anzuklicken. Ob das Verständnis wirklich vorhanden ist, bleibt offen. Mit etwas Glück, Ausdauer oder schlichtem Zufall lässt sich so mancher Test bestehen. Der Mehrwert für die tatsächliche Sicherheit? Fraglich. Man könnte zugespitzt sagen: Auch ein Affe mit genügend Klicks käme irgendwann durch.

„Laut Studien könnte ein Affe bei einem Single-Choice zufällig die richtigen Kreuze machen und bei einer Quote von 60% einen Test bestehen.
Sollte und das zu fragen geben? Oder die Gewissheit, dass jeder Mitarbeiter die Online-Formate parallel zum Trash-TV konsumieren
und dann zum Glück bestehen…? Fragen über Fragen…“

Egal – Hauptsache Pflicht erfüllen. Der Markt an Mitarbeitern ist gerade gut gefüllt…
Damit stellt sich eine unbequeme Frage: Geht es hier noch um Sicherheit oder nur um Nachweise? Um Lernen oder um Abwickeln? Arbeitsschutz wirkt in solchen Momenten leider oft wie ein lästiger Pflichtpunkt auf der To-do-Liste. Etwas, das man „machen muss“, aber bitte schnell und günstig.
Dabei sprechen wir bei PSA gegen Absturz nicht über Büroergonomie oder Bildschirmhöhe. Wir sprechen über Systeme, deren Versagen tödliche Folgen haben kann. Über Anwender, die ihrem Material und ihrem Wissen blind vertrauen müssen. Vertrauen entsteht nicht durch Videos, sondern durch Übung, Feedback und persönliche Ansprache.
Ein kleiner Lichtblick bleibt: § 31 der DGUV Vorschrift 1. Sobald PSA der Kategorie III im Spiel ist – also auch die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz – reicht Theorie alleine nicht mehr aus!
Rettung muss zum Glück noch praktisch geübt werden:
- Anlegen des Gurtes,
- Klettern zum Patienten
- Einhängen,
- Retten.
Mit echten Menschen, echten Gurten und echtem Gewicht. Zum Glück lässt sich das nicht vollständig digitalisieren. Und ich hoffe mal ganz fest, dass dies noch eine zeitlang so bleibt!
Onlineformate als Unterstützung? oder doch gleich als Ersatz?
Vielleicht liegt genau hier der Schlüssel. Onlineformate können Teile der Ausbildung unterstützen. Sie können Grundlagen vermitteln, Wissen auffrischen, Zeit sparen. Aber sie ersetzen nicht den persönlichen Kontakt, nicht die individuelle Betrachtung und schon gar nicht die praktische Übung. Arbeitsschutz ist kein Streamingdienst. Man kann ihn vielleicht nebenbei konsumieren. Und dann? Wenn es wirklich drauf ankommt?? Wir lernen nachhaltig nur das, was wir auch TUN!
Erfolg hat drei Buchstaben: T – U – N
Am Ende bleibt die Frage: Ist dieses ONLINE die Zukunft? Alles am Rechner auf Video anschauen, alles standardisieren, alles möglichst schnell und am beten gleich noch billig?
Oder geht es doch um Wertschätzung? Um lernen? Um Miteinander? Um das Signal an Mitarbeitende, dass ihre Sicherheit mehr ist als ein Klick im System?
Vielleicht habe ich etwas übersehen. Vielleicht gibt es Onlineformate, die wirklich begeistern, die mitdenken, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wenn ja, sollten wir genau hinschauen. Bis dahin gilt für mich: Arbeitsschutz beginnt nicht beim Login, sondern beim Gespräch. Und manchmal auch beim Widerspruch.

Seit über 25 Jahren bin ich als Trainer unterwegs.
Seit knapp 20 Jahren als Trainer für das Thema Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
In 15 Jahren Betrieb meines Kletterparks habe ich über 220.000 in die luftigen Höhen und zurück zum Boden gebracht.
Ich möchte mehr als nur „Standard“ abliefern und mache das, was ich tue mit Begeisterung.
Wenn du willst, dass in deinen Unterweisungen das Wissen mit Spaß nachhaltig vermittelt werden soll,
dann sprich mich an…
>>> hier mehr zum Thema Unterweisung von PSAgA nach DGUV-Regel 112-198 und 112-199

