Kranschlupp vs. mobiler Anschlagpunkt nach EN 795 B

Kranschlupp vs. mobiler Anschlagpunkt nach EN 795 B

Kranschlupp vs. Anschlagpunkt PSAgA

Auf Baustellen kommt es immer wieder zu Unsicherheiten, wenn es um den Einsatz von Anschlagmitteln geht – insbesondere dann,
wenn Anschlagschlingen für Krane mit Anschlagmitteln für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gegen Absturz) verwechselt oder sogar vermischt werden.
Dabei ist die rechtliche und technische Trennung eindeutig geregelt.

Kranschlinge lila 1 Tonne mit Überlastung

„Und dann steht die Frage doch wieder im Raum: Darf man das zum Sichern nehmen?
Schlingen und Hebebänder nach EN1492-1 und 1492-2 haben einen 7-fachen Sicherheitsfaktor.
Allerdings wissen wir gar nicht, was damit vorher gemacht und gehoben wurde. In welchem Zustand ist die Schlinge?
Wollen wir wirklich unser Leben daran hängen? Wer wäre für eine sachkundige Überprüfung vor Ort verantwortlich?
Fragen über Fragen! und wenn es keine eindeutige Antwort gibt – dann braucht es ein geeignetes Anschlagmittel und NICHT irgendwas.

Auf dem Bild eine circa 10 Jahre alte Schlinge. 1 Tonne WLL. Nie im Einsatz gewesen und dann im Labor bei der Firma Tecklenborg in Bremerhaven
bis auf 5 Tonnen gezogen. Die Nähte haben leicht nachgegeben, was bei die „Überlast“ normal ist! Und gleichzeitig hat sie gehalten.“

„Die Streckbank von Tecklenborg Kegel in Bremerhaven.“

Grundsätzlich gilt:

Arbeitsmittel sind bestimmungsgemäß zu verwenden.
Was „bestimmungsgemäß“ bedeutet, ergibt sich sowohl aus den einschlägigen Normen als auch aus den Vorgaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung.
Eine Nutzung außerhalb dieser Zweckbestimmung ist nicht zulässig – auch dann nicht,
wenn das Produkt auf den ersten Blick geeignet erscheint.

Kranschlingen, also Rundschlingen EN 1492-2 oder Hebebänder nach EN 1492-1, sind für das Heben von Lasten mit Maschinen konzipiert.
Sie unterliegen der Maschinenrichtlinie und sind entsprechend für den Einsatz im Hebebetrieb zertifiziert.
Ihr Einsatzzweck ist klar definiert:
das sichere Anschlagen und Bewegen von Lasten mittels Kran oder anderer Hebezeuge.

Kombi-Einsatz PSAgA vs. Anschlagmittel

„Einsatz unter Laborbedingungen:
Bei der Firma Tecklenborg in Bremerhaven haben wir die Kombination von PSAgA und Hebezeugen quasi auf
Herz und Nieren überprüft. Im Labor haben wir natürlich ganz andere wie draußen auf der Baustelle.
Wer übernimmt die Verantwortung dafür, dass sich jemand an Anschlagmittel hängt???
Und PSAgA-Schlingen für Hebezwecke verwenden? Oh NEIN! Das geht gar nicht!
Was ist aus dem Versuch auf dem Bild geworden? Das circa 8 Jahre alte Seil, welches gut 4 Jahre draußen im UV-Licht hing,
ist im Knoten bei circa 18kN gerissen. Der Knoten hat die Struktur des Seils förmlich „durchgeschnitten“!
Am Ende bleibt die Frage nach Verantwortung und wer dann die Rechnung bezahlt – somit geht es immer nur ums Geld!
Und den Stiefel will sich keiner anziehen!“

„Ein Beispiel für nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Gerüsthaken.“

 

Anschlagmittel/Hebezeugs vs. PSAgA? – wer wird am Ende gewinnen?

Demgegenüber stehen Anschlagmittel für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz,
beispielsweise Anschlagschlingen nach EN 795 Typ B oder EN 564.
Diese sind ausdrücklich für die Sicherung von Personen konzipiert und dienen als Anschlageinrichtung für Höhenarbeiter oder PSAgA Anwender.
Sie unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie, sondern der PSA-Verordnung. Damit gelten für sie andere Prüf-, Zertifizierungs- und Dokumentationsanforderungen.

Ein zentraler Unterschied liegt in der rechtlichen Einordnung und der daraus resultierenden Kennzeichnung.
PSA gegen Absturz muss eine:

  • CE-Kennzeichnung mit der vierstelligen Kennnummer der notifizierten Stelle tragen.

Zusätzlich sind Angaben zur

  • Norm, zum Hersteller (z.B. Karabiner: EN 362)
  • zum Herstellungsdatum sowie eine
  • eindeutige Seriennummer erforderlich.

Diese Seriennummer dient der Identifizierung bei der jährlichen Prüfung durch einen Sachkundigen und Rückverfolgbarkeit, etwa im Falle einer Rückrufaktion durch den Hersteller.

Die Bandschlinge mit Knoten

„Knoten in Schlingen??? Weder bei Kranschlingen noch bei PSAgA oder Seilarbeit! Bei Seilen machen wir dies zum Beispiel als Anschlagknoten.
Allerdings halten Seile im Strang nach EN 1891A meist über 31kN. Mit einem sauber geknoteten Achterknoten erhalten wir eine Bruchlastreduzierung
von 20-30% – dann wäre wir bei 21,7kN mit Knoten. Somit passt das System zusammen:
Karabiner – 20kN (Mindestanforderung)
Bandschlinge – 22kN / 24kN
Seil mit Knoten – 21,7kN (70% Rest von 31kN)
Im Sicherungssystem sind durch den Falldämpfer maximal Kräfte bis 6kN zu verzeichnen.
Alles darüber zerlegt uns so oder so…
Also achtet auf euch!“

Bestimmungsgemäße Verwendung von Arbeitsmitteln

Kranschlingen hingegen sind für den Lastentransport ausgelegt – nicht für die Sicherung von Personen.
Auch wenn Material, Form oder Tragfähigkeit oberflächlich vergleichbar erscheinen mögen, sind sie weder geprüft noch zugelassen,
um im Rahmen der PSA gegen Absturz eingesetzt zu werden.
Eine Verwendung als Personenanschlagmittel wäre daher keine bestimmungsgemäße Nutzung und somit unzulässig.

Defekter Petzl Karabiner

„Querbelastung eines Karabiners. Am Ende hat er gehalten, was er halten sollte.
Dennoch reden wir über nicht wirklich ideale Belastung. Von daher bei der Auswahl der richtigen Arbeitsmittel
VORHER den Kopf einschalten und lieber mal einen Karabiner und zwei Schlingen mehr dabei als notwendig!“

 

Definition der Arbeitsmittel durch Norm und Herstellerangaben – aber wer liest schon die Bedienungsanleitung???

In der Praxis entsteht die Problematik häufig aus einer vermeintlichen Gleichwertigkeit der Produkte.
Doch Normen, Richtlinien und Herstellerangaben definieren klar, wofür ein Produkt eingesetzt werden darf.

Wer PSA gegen Absturz einsetzt oder beaufsichtigt, trägt eine besondere Verantwortung.
Gerade im Bereich der Höhenarbeit darf es keine Grauzonen geben.

Die Kernaussage ist daher eindeutig:

Kranschlingen nach EN 1492-1 oder -2 dürfen nicht als Anschlagmittel für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden.

Maßgeblich sind immer die einschlägige Norm und die Herstellerangaben.
Nur der bestimmungsgemäße Einsatz gewährleistet Rechtssicherheit und – noch wichtiger – die Sicherheit der Anwender.

Aus der Praxis für die Praxis

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Und wie es denn woanders geregelt???

Bei meiner Ausbildung zum aufsichtsführenden Höhenarbeiter Level 3 nach dem Schweizer Bergführerverband (SBV) mit seiner Abteilung für Arbeitssicherheit
wurde ganz klar kommuniziert: In der Schweiz ist das Anschlagen von Personen mit Kranschlingen explizit verboten!
In Deutschland ist es über die Maschinenverordnung und die PSA Verordnung auch geregelt.
Es ist beschrieben, wie es zu verwenden ist – ABER nicht explizit verboten.
Das macht es dann vielleicht gleich deutlich…

SBV Schweizer Bergführerverband

„Im Mai und September 2025 war ich zu zwei Modulen mit jeweils drei Tagen zur Level 3 Ausbildung in der Schweiz.
Dazwischen wurde eine Hausarbeit geschrieben. Das Sicherheitskonzept für eine Baustelle schreiben.
Eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und gleichzeitig gab es im Selbststudium ganz viel zu lernen.
Zurück im September durften wir unsere Hausarbeit dann vor der Gruppe vorstellen. Die verschiedenen Teilnoten
flossen dann zusammen zu einer Gesamtnote! Alles in allem eine SEHR anspruchsvolle, herausfordernde und
sehr lernreiche Ausbildung auf SEHR hohem Niveau. Wieder was gelernt würde ich sagen!“

Praxis und Theorie sind zwei paar Schuhe

und jetzt stehen wir da. Womit schlagen wir uns an, wenn gerade nichts passendes zur Verfügung steht.
Okay im Prinzip schon falsch und/oder schlecht geplant. Ich bin kein Freud von Verboten!
Besser ist es Bewusstsein zu schaffen und zum eigenständigen Denken und Handeln anzuregen.

Vielleicht gibt es Momente, wo die „Kranschlupp“ mehr Sinn ergibt, wie die einfach Anschlagschlinge
aus dem PSAgA Zubehör. Oder es kommt der Moment, wo trotz sorgfältiger Planung mal nichts anderes da ist.
Abbruch? Heimfahren und was holen??
Hmm.. Ich denke nach sorgfältiger Prüfung ist jeder „schlechte“ Anschlagpunkt besser, als gar kein Anschlagpunkt.
Aber das hab ich nie geschrieben…

In diesem Sinne: Passt immer auf euch auf, weil zuhause jemand wartet!

 

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